Teilnahmebedingungen der DLRG-Jugend Wildeshausen
Stand 05.11.2024
§ 1 - Veranstalter
Der Veranstalter ist die DLRG-Jugend Wildeshausen, sofern kein anderer Veranstalter angegeben wurde. Die Seminare und Veranstaltungen werden von Jugendleiter*innen mit fachlicher Qualifikation der DLRG-Jugend Wildeshausen geleitet und durch interne sowie eingesetzte externe Referent*innen oder Betreuer*innen durchgeführt.
§ 2 - Teilnehmerkreis
Die Seminare der DLRG-Jugend Wildeshausen sind verbandsoffen für alle Mitglieder entsprechend der besonderen Ausschreibungen. Der Ortsjugendvorstand sowie die Seminar- oder Veranstaltungsleitung sind berechtigt, von Teilnehmer*innen einen Nachweis über ihre gültige Mitgliedschaft in der DLRG einzufordern.
Mitglieder der DLRG-Jugend Wildeshausen werden bei der Platzvergabe grundsätzlich bevorzugt behandelt. Die Anmeldungen von Mitgliedern werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt. Nicht-Mitgliedern werden auf der Warteliste vermerkt. Nach Ablauf der Anmeldefrist werden diese in Reihenfolge des Einganges bestätigt, insofern die Kapazität besteht. Nicht-Mitglieder sind auf unseren Seminaren und Veranstaltungen nicht über die Versicherungen der DLRG versichert.
Teilnehmer*innen mit Behinderungen oder Beeinträchtigungen werden gebeten, vor Seminarbeginn die DLRG-Jugend Wildeshausen darüber zu informieren, um dies in der Seminar- oder Veranstaltungsplanung bestmöglich zu berücksichtigen.
Bei Minderjährigen gilt diese Bitte für deren gesetzliche Vertreter*innen.
§ 3 - Anmeldeverfahren
Anmeldungen sind grundsätzlich nur wie in der Ausschreibung beschrieben möglich. Eine Teilnahme ohne Anmeldung ist nicht möglich. Ein Rechtsanspruch auf Teilnahme wird mit der Anmeldung nicht begründet. Die Anmeldung muss bis zum Anmeldeschluss eingegangen sein. Reservierungen werden nicht angenommen. Die Anmeldung erlangt ihre Gültigkeit, wenn der Veranstalter bis zum Anmeldeschluss nicht widersprochen hat.
Mündliche Anmeldungen sind nur mit Einverständnis der Seminar- oder Veranstaltungsleitung gestattet.
Mit der Anmeldung erkennt der*die Teilnehmer*in die Teilnahmebedingungen an. Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
§ 4 - Teilnahmevoraussetzungen
Alle Teilnahmevoraussetzungen sind zu Seminar- oder Veranstaltungsbeginn der Veranstaltungsleitung nachzuweisen. Erfüllt ein*e Teilnehmer*in nicht die Teilnahmebedingungen, kann er*sie nicht am Seminar oder der Veranstaltung teilnehmen. Die Teilnahmegebühren werden in diesem Fall nicht erstattet.
Minderjährige Teilnehmer*innen haben eine schriftliche Einverständniserklärung der Eltern zum Seminar oder zur Veranstaltung mitzubringen.
§ 5 - Zahlung
Teilnahmebeiträge sind nach Erhalt der Anmeldebestätigung und vor Seminar- oder Veranstaltungsbeginn fällig. Das Zahlungsziel ist der Ausschreibung zu entnehmen. Es gilt § 6 entsprechend. Wenn das Zahlungsziel nicht eingehalten wird, behält der Veranstalter sich vor, die Anmeldung zu stornieren.
§ 6 - Rücktrittsbedingungen
Ein kostenfreier Rücktritt kann bis zum Anmeldeschluss erfolgen. Bereits gezahlte Gebühren werden in diesem Fall erstattet. Nach Anmeldeschluss ist bei Rück- oder Nichtantritt der volle Teilnahmebeitrag zu zahlen.
Ein Nichtantritt im Krankheitsfall bedarf einer ärztlichen Bescheinigung. Bei Nennung eines*r Ersatzteilnehmer*in entstehen keine Kosten.
Über weitere Einzelfälle entscheidet auf Nachfrage der Ortsjugendvorstand.
§ 7 - Seminar- und Veranstaltungsabsage
Der Veranstalter behält sich vor, auch kurzfristig Seminare und Veranstaltungen abzusagen, Termine zu ändern oder den Veranstaltungsort zu verlegen. Bei Nichtdurchführung des Seminars oder der Veranstaltung werden die eingezahlten Teilnahmebeiträge zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche auf Schadensersatz sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen sind. Der Veranstalter ist berechtigt, geringfügige Änderungen des Seminar- oder Veranstaltungsverlaufs, die keine Leistungsbeeinträchtigung darstellen, ohne Ankündigung vorzunehmen. Es besteht kein Anspruch darauf, dass das Seminar oder die Veranstaltung von der in der Ausschreibung angekündigten Person geleitet wird.
§ 8 - Reisekosten
Alle anfallenden Reise- und Übernachtungskosten sind von dem*r Teilnehmer*in selbst zu tragen.
§ 9 - Ausschluss
Verstoßen Teilnehmer*innen durch grobes ordnungswidriges Verhalten gegen die Anordnungen der Seminar- oder Veranstaltungsleitung, so können sie von der weiteren Teilnahme ausgeschlossen werden. Die dadurch entstandenen Kosten sind von dem*r Teilnehmer*in zu tragen.
§ 10 - Datenspeicherung
Die in der Anmeldung angegebenen persönlichen Daten werden, soweit nötig, in einer Teilnehmer*innen-Liste erfasst und für Zwecke der Abwicklung des Seminars oder der Veranstaltung verarbeitet. Die auf den Seminaren händisch ausgefüllten Teilnehmer*innen-Listen werden an das Landesamt für Soziales und Familie sowie das Kreisjugendamt und die Stadtjugendpflege weitergeleitet, um Zuschüsse zu erhalten. Wird die Einwilligung zur Speicherung und Nutzung vor Seminarbeginn widerrufen, ist eine Teilnahme daran nicht möglich.
§ 11 - Bild-, Film- und Tonaufnahmen
Während der Veranstaltung können von den Teilnehmer*innen Foto-, Film- und Tonaufnahmen angefertigt werden. Die Aufnahmen dienen der Darstellung der Veranstaltungen in verbandsinternen und -externen Medien. Ihre Veröffentlichung bedarf daher im Regelfall keiner zusätzlichen Einwilligung der fotografierten Personen. Mit Einwilligung dieser Bedingungen überträgt der*die Teilnehmer*in der DLRG-Jugend Wildeshausen nicht-exklusive Nutzungsrechte an den getätigten Aufnahmen. Die Gewährung der Nutzungsrechte erstreckt sich ausdrücklich auf das Recht, diese Aufnahmen für Printmedien, Werbung, im Internet und in allen bereits bekannten und noch kommenden Medien zu nutzen. Der Gewährung der Nutzungsrechte kann jederzeit in schriftlicher Form widersprochen werden. Das Nutzungsrecht gilt über den Tod hinaus. Die DLRG-Jugend Wildeshausen erhält das Recht, die Aufnahmen zu bearbeiten.
Die fotografierenden Personen tragen darüber hinaus Sorge, dass die Persönlichkeitsrechte der aufgenommenen Person gewahrt bleiben. Weder von den fotografierenden Personen noch von den auf dem Foto dargestellten Personen können Honoraransprüche oder Ansprüche auf Namensnennung bei der Veröffentlichung erhoben werden.
Bild-, Film- und Tonaufnahmen durch Dritte, die nicht rein privaten Zwecken dienen, bedürfen der Zustimmung durch die Veranstalter.
Schlussbestimmung
Diese Teilnahmebedingungen gelten für alle Seminare und Veranstaltungen der DLRG-Jugend Wildeshausen.
In der Ausschreibung können ergänzende Regelungen genannt werden. Diese gelten zusätzlich zu den hier genannten Regelungen. Sind in der Ausschreibung abweichende Regelungen zu den allgemeinen Teilnahmebedingungen genannt, gelten die Bedingungen der Ausschreibung.
Beschlossen auf der Jugendvorstandssitzung 11-24 am 05.11.2024 in Wildeshausen.
Gültig ab dem 01.12.2024.